
Was sind die neuesten Entwicklungen in der weltweiten Umwelt Compliance? Wir haben für Sie einige Highlights für April 2022 ausgesucht.
Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben ihre Positionen zur geplanten Batterieverordnung verabschiedet und sich damit in Stellung für die anstehenden Trilogverhandlungen gebracht.
Das Parlament stimmte am 10. März in erster Lesung über seine Position zur Verordnung ab. Dabei votierten 584 Abgeordnete für und 67 gegen das Vorhaben; 40 Abgeordnete enthielten sich. Inhaltlich stimmt die vom Plenum verabschiedete Version weitgehend mit der vom Umweltausschuss empfohlenen Version überein – inklusive der von diesem vorgelegten Änderungsvorschläge (siehe Artikel vom letzten COMPASS). So fordert das Parlament mit Blick auf die Vorgaben zum Abfallmanagement eine Erhöhung der Sammelziele für Geräte-Altbatterien auf 45% bis Ende 2023, 70% bis Ende 2025 und 80% bis Ende 2030. Die Europäische Kommission hatte Sammelziele in Höhe von 45%, 65% und 70% vorgeschlagen. Zudem fordert das Parlament separate Sammelziele für Batterien für sogenannte leichte Verkehrsmittel, z.B. E-Scooter. Allerdings sollen die hinter den Zielen stehenden Sammelquoten weiterhin anhand von Inverkehrbringungsmengen und nicht – wie von der zur Landbell Group gehörenden European Recycling Platform (ERP) gefordert – anhand von tatsächlich zur Sammlung verfügbaren Mengen berechnet werden.
Der Rat verabschiedete seine Position zur Batterieverordnung auf der Sitzung des Umweltrates am 17. März. Mit Bezug auf die Sammelziele für Geräte-Altbatterien bleiben die Mitgliedstaaten hinter dem Ambitionsniveau der Kommission zurück. Konkret schlagen sie vor, die neuen Zielvorgaben in Höhe von 45%, 65% und 70% erst zwei, sechs bzw. acht Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung wirksam werden zu lassen, also teilweise deutlich später als von der Kommission vorgeschlagen. Erfreulich ist, dass die Mitgliedstaaten dem Vorschlag von ERP gefolgt sind, bei den sogenannten Bevollmächtigten zwischen EU-weiten (für Vorgaben zum Produktdesign) und nationalen (für Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung, EPR) Bevollmächtigten zu differenzieren. Unzureichend ist dagegen, dass weder Rat noch Parlament Maßnahmen zum Vollzug der EPR-Regelungen vorsehen.
Das Gesetzgebungsverfahren zur Batterieverordnung geht nun in seine letzte und entscheidende Phase: die Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission. Die Verhandlungen sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden und einen Kompromiss zwischen den jeweiligen Positionen herausarbeiten, der dann sechs Monate später in Kraft treten kann. ERP wird sich weiterhin in die Verhandlungen einbringen.
Die Europäische Kommission hat am 30. März ihren Legislativvorschlag für die angekündigte Überarbeitung der Ökodesign-Vorschriften veröffentlicht. Die sogenannte Verordnung über Ökodesign und nachhaltige Produkte soll die aktuell gültige Ökodesign-Richtlinie ersetzen. Anders als bisher sollen nicht nur energieverbrauchsrelevante Produkte, sondern auch Produkte aus anderen Bereichen abgedeckt werden. Zudem sollen die bestehenden Vorgaben verschärft werden.
Die neue Verordnung bildet die Grundlage für die Festlegung von rechtlichen Anforderungen an die Gestaltung von Produkten, etwa in Bezug auf Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Aufrüstbarkeit, Reparierbarkeit, das Vorhandensein bedenklicher Stoffe, Energie- und Ressourceneffizienz, den Anteil an Rezyklaten, Wiederaufarbeitung, hochwertiges Recycling sowie CO2- und Umweltfußabdruck. Die Verordnung springt dort ein, wo bisher keine oder nur unzureichende Regelungen zur Nachhaltigkeit von Produkten existieren. Produktgruppen wie Batterien und Verpackungen dürften ausgenommen bleiben, da es für diese bereits eigene Vorschriften gibt. Für Elektro- und Elektronikgeräte könnten dagegen neue Vorgaben, z.B. zur Wiederverwendbarkeit und Reparierbarkeit, geschaffen werden.
In den kommenden Wochen werden die Vorschläge der Kommission öffentlich konsultiert. Im Anschluss beginnt das ordentliche Gesetzgebungsverfahren im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union.
Die Europäische Kommission hat am 30. März ein Strategiepapier zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft im Textilbereich vorgelegt. Die darin genannten Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Markt für nachhaltige Textilien in Europa zu stärken und deren ökologischen Fußabdruck zu senken.
Unter anderem sieht die Strategie vor, Textilien künftig so zu gestalten, dass diese strapazierfähiger, besser recycelbar und einfacher wiederverwendbar und reparierbar sind. Damit soll der Ressourcenverbrauch gesenkt, die Lebensdauer von Textilien verlängert und die Rückgewinnung wertvoller Materialien gefördert werden. Die Strategie enthält zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der Herstellung von Textilien.
Im Zuge der Vorstellung der Strategie betonte die Kommission auch das Potenzial der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Dieses Instrument könnte eine wichtige Rolle bei der Verbesserung des Managements von Alttextilien und der Verringerung des Abfallaufkommens spielen (lesen Sie hier einen weiteren Artikel dazu). Entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen könnten im kommenden Jahr folgen.
Die ökologische Gestaltung von Lizenzentgelten bleibt ein wichtiges Thema im Vereinigten Königreich – und dass, obwohl das Land nicht mehr Teil der Europäischen Union ist. Das britische Umweltministerium (Defra) erwägt, dieses Instrument im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der WEEE-Gesetzgebungen für Elektro- und Elektronikgeräte einzuführen. Die Beratung DSS (ehemals Sofies) wurde damit beauftragt, einen entsprechenden Vorschlag auszuarbeiten und dabei auf den Vorarbeiten für die Europäische Union aufzubauen. Das zur Landbell Group gehörende Unternehmen ERK UK wurde als Betreiber eines der größten Rücknahmesysteme für Elektroaltgeräte im Vereinigten Königreich eingeladen, sich im Rahmen einer Reihe von Stakeholder-Workshop an dem Prozess zu beteiligen. Eine öffentliche Konsultation der Vorschläge wird für den Sommer erwartet.
Auch auf EU-Ebene wird nach wie vor über die richtige Ausgestaltung der Vorgaben zur ökologischen Gestaltung von Lizenzentgelten diskutiert. Vor diesem Hintergrund hat die Landbell Group in jüngerer Zeit zwei wissenschaftliche Arbeiten zu diesem Thema in Auftrag gegeben. Bei der ersten handelt es sich um eine Masterarbeit eines Studenten der Universität Rostock, die für die Abfallströme Verpackungen, Batterien und Elektrogeräte bestehende Systeme untersucht und Empfehlungen für die Ausgestaltung von Modulationskriterien gibt.
Bei der zweiten Arbeit handelt es sich um eine Studie zur Bewertung der Performance von EPR-Systemen in Europa, die die zur Landbell Group gehörende European Recycling Platform im vergangenen Sommer bei der Beratung Adelphi in Auftrag gegeben hat (siehe auch früheren COMPASS-Artikel). Diese untersucht die Ausgestaltung ökologischer Lizenzentgelte in einem wettbewerblichen Umfeld.
Beide Arbeiten wurden der Europäischen Kommission als Unterstützung für die Vorbereitung entsprechender Gesetzgebungen zur Verfügung gestellt.