Ab dem 1. Juli 2022 müssen alle Hersteller, die mit Ware befüllte Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID registriert sein. Das sieht das Verpackungsgesetz vor, das im vergangenen Jahr novelliert wurde. Die Registrierungspflicht gilt nicht nur für Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen wie beispielsweise Verkaufsverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, sondern auch für sogenannte „nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen“ (z.B. Transportverpackungen oder der Pfandpflicht unterliegende Einweggetränkeverpackungen). Der Registrierungsprozess startete am 5. Mai 2022.
Neben der Registrierungspflicht bestehen z.T. bereits seit dem 3. Juli 2021 weitere umfangreiche Informations-, Dokumentations- und Selbstorganisationspflichten für Inverkehrbringer nicht systembeteiligungspflichtiger Verpackungen.
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