Am 16. März 2021 trat in Chile der Oberste Erlass Nr. 12 über Sammel- und Verwertungsziele und damit verbundene Verpflichtungen für Verpackungen im Rahmen des Gesetzes 20.920 über die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in Kraft.
Gemäß diesem Erlass gilt die EPR für Unternehmen, die auf dem chilenischen Binnenmarkt Konsumgüter in Verkehr bringen, die in mindestens einem der fünf in Artikel 5 der Verordnung genannten Materialien verpackt sind oder deren Verpackung aus mindestens einem dieser Materialien besteht:
Hersteller, die der EPR für Verpackungen unterliegen, müssen verschiedene Verpflichtungen erfüllen, u.a.:
Die Zielvorgaben für Verpackungsabfälle von Haushalten und Gewerbe sind progressiv skaliert und variieren je nach Unterkategorie des Verpackungsmaterials.
Dieser Erlass wird ab dem 16. September 2023 durchgesetzt.
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