Am 31. März billigte das spanische Parlament ein neues Gesetz, mit dem die der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) unterliegenden Abfallströme ausgeweitet werden. Das Gesetz 7/2022 über „Abfälle und kontaminierte Böden für die Kreislaufwirtschaft“ trat nach seiner Veröffentlichung am 8. April in Kraft.
Der neue Rechtsrahmen für EPR, der nun im Einklang mit den geltenden EU-Vorschriften ist, soll sicherstellen, dass Hersteller von Textilien, Möbeln und Einrichtungsgegenständen sowie von Kunststoffen für landwirtschaftliche Zwecke u.a. die finanzielle und/oder organisatorische Verantwortung für das Management ihrer Abfälle übernehmen.
Die Frist für die Umsetzung und Genehmigung der neuen Verordnungen endet im April 2025. Das Gesetz öffnet zudem die Tür für eine weitere Ergänzung der EPR-Vorschriften um Einwegkaffeekapseln.
Für Abfallströme, die bereits der EPR unterliegen (wie Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Batterien), legt das neue Gesetz den 5. Januar 2023 als Frist fest. Es wird daher erwartet, dass die Verordnungen zu diesen beiden Abfallströmen bald geändert werden.
Das Gesetz schreibt zudem vor, dass E-Commerce-Plattformen den Herstellerstatus angeben müssen, wenn Unternehmen mit Sitz außerhalb Spaniens EPR-pflichtige Produkte auf ihren Plattformen verkaufen.
Auch die getrennte Sammlung nimmt in dem Gesetz einen wichtigen Platz ein: Ab Juli 2022 wird die Sammlung von Bioabfällen aus Haushalten in Städten mit mehr als 5.000 Einwohnern (und ab Januar 2024 für die übrigen Städte) verpflichtend sein. Für Textilabfälle, Altspeiseöle, gefährliche Haushaltsabfälle und Sperrmüll muss ab 2025 eine getrennte Sammlung eingeführt werden.
Weitere Aspekte, die das neue Gesetz in den Blick nimmt, sind u. a:
Das neue Gesetz wird dazu beitragen, den Übergang zur Kreislaufwirtschaft in Spanien im kommenden Jahrzehnt voranzutreiben.
Für weitere Informationen und Support in Spanien, können Sie uns sehr gerne kontaktieren.